4. Mitwirkung

  1. Die Tätigkeit der Schüler(innen)vertretungen wird zeitlich und inhaltlich angemessen in die schulischen Abläufe einbezogen. Insbesondere soll vermittelt werden, dass Verantwortung zu Rechten verhilft, die Wahrnehmung von Rechten aber auch mit Verantwortung verbunden ist. Meinungsäußerungen zu den schulischen Abläufen sind erwünscht.

  2. Schüler(innen) übernehmen im sinnvollen Wechsel bestimmte regelmäßige Aufgaben, insbesondere Ordnungs- und Reingungsdienste. Nach dem Unterricht sowie vor Raumwechseln sind das Licht zu löschen, die Fenster zu schließen und grobe Verschmutzungen zu beseitigen.

  3. Leistung soll angemessen gewürdigt werden.

  4. Jedweder Herabwürdigungen z.B. aufgrund der Herkunft oder des Glaubens, aber auch aufgrund des Aussehens, seiner Leistung haben zu unterbleiben.

  5. In Streitfällen suchen die Beteiligten unter Anleitung der jeweils zuständigen Klassenleiter(innen), Fachlehrer(innen), Vertrauenslehrer(innen) oder der Schulleitung gemeinsam nach einer einvernehmlichen Lösung. Dabei sind die Schüler(innen)vertretungen möglichst einzubeziehen.

  6. Unterrichtsbesuche von Erziehungsberechtigten oder anderen Familienangehörigen von Schüler(innen) der Schule sind nicht gestattet.